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Die Eintragung als "Welterbe" ist die höchste internationale Auszeichnung für ein Kulturgut. Sie kann für alle möglichen Typen von gebauten Anlagen, Denkmalen oder auch Kulturtraditionen gelten. Neben Weltkulturerbestätten existieren auch Stätten des Weltnaturerbes sowie seit 2020 auch "Immaterielle Kulturgüter" wie etwa spezielle Rituale, Handwerkspraktiken oder Brauchtümer. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird zwischen diesen Unterkategorien jedoch nicht differenziert, so dass der Begriff Welterbe alle drei Bereiche gleichermaßen umfasst.

Der Welterbe-Status wird verliehen, nachdem ein international besetztes Experten-Gremium dem Denkmal einen „herausragenden universellen Wert“ (engl. „outstanding universal value“ oder kurz und knapp "ouv") bescheinigt hat. Hierfür sind vor allem drei Kriterien maßgebend: Einzigartigkeit, Authentizität und Integrität. Neben dem Kürzel "ouv" existiert noch die Formel und Merkhilfe der "5Cs". Hiermit sind die Begriffe "Credibility, Conservation, Communication, Capacity Building and Community Involvement" gemeint. Sie benennen die politischen Grundsätze und strategischen Ziele, die im Rahmen der UNESCO-Welterbekonvention das Handeln bestimmen sollten.

Um der Liste der UNESCO-Welterbestätten geeignet zu erweitern, können alle Länder in regelmäßigen Abständen eigene Vorschläge machen, die dann von der UNESCO (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization) und ihrem Beratungsgremium ICOMOS (International Council of Monuments and Sites) eingehend geprüft und begutachtet werden. Diese von den Regierungen erstellten Vorschläge werden „Tentativlisten“ genannt und müssen fachlich sehr gut vorbereitet und begründet sein.

Insgesamt existieren in Deutschland 46 Welterbestätten (Stand 2020), was eine ungewöhnlich hohe Zahl. Auch im Vergleich der Metropolen, zählt die Stadt an der Spree mit gleich drei Welterbestätten in Berlin statistisch zu den Spitzenreitern.

Welterbe-Urkunde der UNESCO, Quelle: Senatsverwaltung Berlin