UNESCO > Welterbe-in-Berlin

2008 wurden – nach langer Vorlaufzeit – die sechs auf dieser Website beschriebenen „Siedlungen der Berliner Moderne“ gemeinsam als UNESCO-Welterbe eingetragen. Sie dürfen damit als Berlins wichtigster Beitrag zur internationalen Architekturgeschichte gelten. Darüber hinaus verfügt Berlin aber noch über zwei weitere Welterbestätten, nämlich die "Berliner Museumsinsel" und die "Preußischen Schlösser und Gärten" in Potsdam und Berlin. Damit zählt Berlin zu dem recht kleinen Kreis der Metropolen, die über gleich drei UNESCO-Welterbestätten verfügen. Deutschlandweit gibt es mittlerweile 52 Welterbestätten (Stand 2024) .

Zwei weitere Berliner Themen- und Baukomplexe hätten das Potenzial, ebenfalls Eingang in die UNESCO-Welterbeliste zu finden. Beide haben klare Bezüge den Siedlungen der Berliner Moderne: Der erste Kandidat sind die Bauten und Anlagen der ab Mitte des 19. Jahrhunderts boomenden Elektropolis Berlin. Die im Zuge der Entwicklung zur Industrieregion entstandene Wohnungsnot ist Teil der Vorgeschichte, die 1920 zur Gründung der Einheitsgemeinde von Groß-Berlin und dem Bau der Siedlungen führte. Eine einst vom Land geplante Nominierung scheiterte an der fehlenden Unterstützung eines der Haupt-Grundstückseigner.

Der zweite Welterbe-Kandidat lief zunächst unter dem Arbeitstitel "Das doppelte Berlin", was später in "OST-WEST-OST - Karl-Marx-Allee und Interbau 1957" umgewandelt wurde. Hiermit ist die städtebauliche Konkurrenz zwischen den einstigen Ost- und Westteilen Berlins zur Zeit des Kalten Krieges gemeint. Die im ehemaligen Osten entlang der Karl-Marx-Allee entstandenen Bauten führten 1957 im Westteil zum Bau des Hansaviertel und der Ausrichtung einer prominent besetzten Internationalen Bauausstellung. Die hier von den Architekten zugrunde gelegten städtebaulichen und ästhetischen Ideale folgen den Prinzipien des International Style und sind quasi eine Weiterentwicklung von bereits beim Bau der Welterbe-Siedlungen erprobten Prinzipien. Nachdem sich dieser Vorschlag im Kontext der Erstellung der deutschen Vorschlagsliste durch die Kultusministerkonferenz nicht durchsetzen konnte, sollen nun Chancen und Potenziale einer denkbaren Eintrag als Europäisches Kulturerbe geprüft und erörtert werden. 

Daneben ist es aber auch möglich, dass sich verschiedene Städte Gemeinden, Regionen oder Staaten zusammentun, um bei der UNESCO ein Sammelantrag vorzuschlagen. So umfasst beispielsweise das bestehende UNESCO-Welterbe "Das Bauhaus und seine Stätten" sowohl Gebäude in Weimar als auch in Dessau. Außerdem ist es möglich, für bestehende Welterbestätten später Erweiterungen vorzuschlagen. Hierunter versteht man die Hinzunahme weiterer, ideen- und baugeschichtlich eng verwandter Objekte zu einem bereits bestehenden UNESCO-Welterbe. So wurden das 1996 eingetragenen Welterbe der Bauhaus-Bauten im Jahr 2017 noch um die Bundessschule der ADGB in Bernau bei Berlin ergänzt.

Etwas ähnliches versucht Berlin derzeit auch mit den "Siedlungen der Berliner Moderne". Hier besteht theoretisch die Möglichkeit, dass diese durch die Waldsiedlung Zehlendorf als siebte Anlage des Welterbes ergänzt werden könnten. Dieser Vorschlag ist zwar noch nicht entschieden, fand aber bereits Eingang auf die Nationale Vorschlagsliste an die UNESCO.

Welterbe-Urkunde der UNESCO, Quelle: Senatsverwaltung Berlin. Weitere Unterlagen zur Nominierung finden sich auf der englischsprachigen Unterseite zu den Siedlungen auf www.unesco.org