Genossenschaft

Der Begriff bezeichnet eine spezielle Form der Eigentumsgemeinschaft, die teilweise auch bei Bau und Verwaltung der in den 1920er Jahren neu errichteten Siedlungen gewählt wurde. Ähnlich wie bei einer Aktiengesellschaft gibt eine Genossenschaft Anteile an Ihre Mitglieder aus. Die Mitglieder werden somit zu Miteigentümern des Genossenschaftseigentums. Damit beteiligen sie sich auch an den Kosten für Neubau, Unterhalt und Verwaltung. Im Gegenzug erhalten die "Genossen" Vorzugsrechte auf Wohnungen, die sich im Besitz der Genossenschaft befinden oder von ihr aktuell oder potenziell gebaut und entwickelt werden. Auch heute sind zwei der Welterbe-Siedlungen im Besitz einer eingetragenen Wohnungsbaugenossenschaft, die ihr Entstehungsjahr bereits im Namen trägt. Hierbei handelt es sich um die "Berliner Bau und Wohnungsgenossenschaft von 1892 eG". Neben einer rein genossenschaftlich organisierten Verwaltung existierten jedoch auch Mischformen, indem zum Beispiel Genossenschaftsbanken finanziell an einer Wohnungsbaugesellschaft beteiligt waren, wie dies etwa bei der Gründung der GEHAG der Fall war. Das Modell der Genossenschaft gibt es aber nicht nur im Bauwesen. Es kann als gemeinschaftliches Spar- und Betriebsmodell auch in anderen Bereichen des Wirtschaftslebens eingesetzt werden. Oft gibt es beispielsweise Geschäfts- Handels, Produktions- oder Agrarbetriebe, die allen Genossenschaftsmitgliedern gemeinsam gehören. Viele kleinere Genossenschaften verwalten sich selbst, die meisten größeren verfügen jedoch über eine gewählte, professionell agierende Verwaltung.