Denkmalschutz und Denkmalliste

Wenn ein Gebäude, Garten, Objekt, Ensemble oder Bauwerk in besonderer Weise geeignet ist, einen bestimmten Stil oder eine Epoche zu veranschaulichen, kann es unter Denkmalschutz gestellt werden. Es wird dann registriert und in eine sogenannte Denkmalliste eingetragen. Hiermit will man erreichen, dass wichtige kulturelle Zeugnisse möglichst originalgetreu dauerhaft erhalten werden. Das bedeutet umgekehrt, dass eingetragene Denkmale nicht einfach ohne Genehmigung verändert oder gar abgerissen werden dürfen. Über die Eintragung eines Objektes entscheiden in der Regel die jeweiligen Landesbehörden. Zur besseren Klassifizierung wurden mehrere Denkmal-Kategorien eingerichtet. Die Art und Weise, wie ein Denkmal und/oder Kulturgut konkret zu pflegen und erhalten ist, wird in der Regel in sogenannten Denkmal-Pflegeplänen geregelt. Sie werden von Experten gezielt für die jeweiligen Objekte erarbeitet. Die Kontrolle, ob Denkmale fachgerecht erhalten werden, liegt in Berlin dann bei den Unteren Denkmalschutzbehörden der Bezirke.

In Berlin existieren rund 8.000 eingetragene Denkmale, von denen rund ein Drittel aus dem 20. Jahrhundert stammen – ein international ungewöhnlich hoher Prozentsatz. Der höchstmögliche Status eines Denkmals ist die Eintragung als UNESCO-Welterbe. In Deutschland gibt es 44 Welterbestätten, von denen gleich drei auf Berlin entfallen. Auch dieser Wert ist ungewöhnlich hoch und beschert Berlin neben Rom und Mexiko-Stadt den Spitzenplatz im globalen Städtevergleich. (Infos, Stand 2019)


Mehr Wissen

  • Alle Berliner Denkmale kann man online recherchieren. Und zwar in der Datenbank des Landesdenkmalamtes
  • Jeweils am 2. Wochenende im September besteht die Möglichkeit, viele Berliner Denkmale zu besuchen und an entsprechenden Führungen teilzunehmen. Hierbei kommt man oft an Orte, die sonst nicht öffentlich zugänglich sind: Tag des Offenen Denkmals