Großsiedlung
So bezeichnet man eine Anlage, die mit mehr als 1.000 Wohnungen geplant und errichtet wurde. Nach dieser Definition gelten drei der sechs Welterbe-Siedlungen als Großsiedlungen:
So bezeichnet man eine Anlage, die mit mehr als 1.000 Wohnungen geplant und errichtet wurde. Nach dieser Definition gelten drei der sechs Welterbe-Siedlungen als Großsiedlungen: