Barrierefreiheit

Die berechtigte Forderung nach bestmöglicher Barrierefreiheit soll Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen einen möglichst leichten, idealerweise uneingeschränkten Zugang zu Bauwerken, Kultur- und Informationsangeboten ermöglichen. In der Architektur bedeutet das beispielsweise, dass ein Gebäude nicht nur über Treppen, sondern auch über relativ flach ansteigende Rollstuhlrampen oder Fahrstühle zugänglich sein soll. Oft kommt es hierbei zu schwer lösbaren Konflikten mit dem Denkmalschutz, der die möglichst originalgetreue Erhaltung eines Denkmals und seines Erscheinungsbilds vorschreibt. Hier gilt es dann auszuloten, ob denkmalgerechte Lösungen möglich sind. Ein solches Beispiel findet sich bei der Siedlung am Schillerpark.